Das bekommen Sie bei uns
Unser Ziel ist es, ein hohes Maß an Pflegequalität zu bieten und somit ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit zu erreichen. Wir orientieren uns an einem humanistischen Menschenbild. Das bedeutet für uns Pflegende: Jeder Mensch ist ein einzigartiges Wesen bestehend aus Körper, Geist und Seele. Im Mittelpunkt steht die Unantastbarkeit der menschlichen Würde. Jeder Kunde wird in seinem individuellen Menschsein von uns respektiert.
Unsere Dienstleistung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den wirtschaftlichen Erfordernissen. Unsere professionelle Pflege führen wir in Kooperation mit dem Kunden und auf der Grundlage des Pflegeprozesses, welcher den Handlungsrahmen bietet, sowie des Pflegemodells nach Monika Krohwinkel durch.
Um die Qualität unserer Pflege weiter auszubauen setzen wir ein hohes Maß an Selbst-, Fach- und SoziaIkompetenz voraus, gleichzeitig verpflichtet sich jeder Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen um mit den neusten Erkenntnissen der Pflegewissenschaft und -forschung vertraut zu sein. Mit den Inhalten dieses Leitbildes identifizieren sich sowohl alle Mitarbeiter als auch die Unternehmensleitung.
Der ambulante Pflegedienst REGENBOGEN ist ein privater Anbieter von Pflege- und Betreuungsleistungen mit eigenen Geschäftsräumen in der Ungerstraße 1 (Ecke Limmerstraße, Nahe der S-Bahnhaltestelle 10) in Hannover.
Von hier aus organisieren wir die Einsätze bei unseren Kunden in ihrer gewohnten Umgebung, in ganz Hannover und im näheren Umkreis. Unser Ziel ist es, ein hohes Maß an Pflegequalität zu bieten und somit ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit zu erreichen. Unsere Pflege und Betreuung soll allen kranken und pflegebedürftigen Menschen aller Altersklassen und Nationalitäten in der häuslichen Umgebung zugute kommen.
Wir orientieren uns an einem humanistischen Menschenbild. Das bedeutet für uns Pflegende: Jeder Mensch ist ein einzigartiges Wesen bestehend aus Körper, Geist und Seele. Schwerpunkte unserer pflegerischen Versorgung liegen bei der Betreuung und Pflege von Kunden nach dem Pflegeversicherungsgesetz, den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen sowie nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Die Leistungen der Pflegeversicherung können bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Fragen Sie uns, wir helfen gerne! Gemeinsam möchten wir Ihnen helfen, damit Sie in Ihrer gewohnten Umgebung so lange wie möglich leben können. Für uns ist Ihr Vertrauen besonders Wichtig!
Warum sollte ich noch privat vorsorgen?
Da Sie für eine gute Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte in Zukunft viel Geld benötigen werden, ist es durchaus sinnvoll privat vorzusorgen, falls Sie beispielsweise keine Hilfe von Familienangehörigen oder Freunden erhalten werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur ein Teil der anfallenden Kosten. Den übrigen Teil müssen Versicherte selbst zahlen. Wenn Sie ein sicheres und ausreichendes Einkommen erhalten und ihre Ersparnisse oder Ihre Rente nicht noch für anfallenden Pflegekosten ausgeben, ist es zu empfehlen eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Versicherten zahlen pro Tag, an dem Sie pflegebedürftig sind einen beschlossenen Betrag. Wenn Sie nur eine geringe Rente und kein Vermögen besitzen, so hilft Ihnen das Sozialamt. Die Behörde wird dann versuchen, das Geld von Ihren Kindern zurückzuerhalten.
Was verändert sich ab 2017?
Die Pflegebedürftigkeit richtet sich ab 2017 nicht mehr an der benötigten Zeit für die Pflege, sondern wie selbstständig ein Mensch noch in seinem alltäglichen Leben ist. Dabei werden beispielsweise folgende Fragen gestellt: Kann der Mensch alleine aufstehen, sich waschen und seinen Tagesablauf alleine planen und ausführen. Ein Gutachter legt mithilfe von 64 Kriterien und sechs Modulen fest, wie viel Hilfe ein Mensch in seinem Alltag braucht. Statt der bisher bekannten Pflegestufen 0 bis III, wird es Pflegegrade 1 bis 5 geben, die jeweils unterschiedliche Leistungen für den Pflegebedürftigen enthalten.
Warum ist ein neues System notwendig?
Das neue gesetzlich vorgegebene Schema beachtet neben den körperlichen zudem auch psychische Beeinträchtigungen, welche von großer Bedeutung ist. Das alte Modell hat sich zunehmend auf die physischen Einschränkungen einer Person konzentriert. Dabei haben zum Beispiel demenzerkrankte Menschen meistens keine oder eine nur sehr niedrige Pflegestufe erhalten.
Muss ich mich in 2017 neu begutachten lassen?
Nein, da die Umstellung auf die Pflegegrade automatisch abläuft. Die Pflegekassen werden die pflegebedürftigen Versicherten in das neue System übertragen. Sie sollten bis Dezember Informationen über Ihren neuen Pflegegrad erhalten.
Wie viel sollte meine Versicherung im Fall des Falles zahlen, damit ich wirklich eine optimale Absicherung habe?
Finanzexperten schätzen den Bedarf für eine gute und professionelle Pflege und haben eine Lücke herausgefunden, die neben der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung noch zu stopfen ist. Für eine häusliche Pflege durch Pflegekräfte könnten beispielsweise folgende Kosten im Monat anfallen:
In Pflegegrad 2 = 540 Euro
In Pflegegrad 3 = 1. 295 Euro
In Pflegegrad 4 oder 5 = 2.365 Euro
Ein anderer Aspekt, den Sie bei der Auswahl des geeigneten Tarifes dringend beachten sollten, sind die Vertragsbedingungen.
Warum sollte man möglichst schon in jungen Jahren eine private Pflegeversicherung abschließen?
Da die monatlichen Tarife günstiger sind im jungen Eintrittsalter, können Sie schon im frühen Alter eine Pflegeversicherung abschließen. Außerdem ist es unproblematischer aufgrund Ihres besseren Gesundheitszustands im jungen Alter.
Wer gilt als Pflegeperson?
Eine Pflegeperson ist eine Fachkraft, die pflegebedürftige Menschen mindestens 14 Stunden pro Woche bei der jeweiligen Person zu Hause pflegt, ohne diese finanziell auszunutzen.
Diese 14 Stunden können mittlerweile auf mehrere Pflegebedürftige und nicht nur eine Person aufgeteilt werden.
Wie ist die Kündigung in der Pflegeversicherung geregelt?
Der Versicherungsvertrag einer privaten Pflegezusatzversicherung wird unbefristet abgeschlossen, viele Gesellschaften haben jedoch eine Mindestvertragsdauer. Kündigen könne Sie beispielsweise, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu steigern. Wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben machen, kann der Vertrag vom Versicherer gekündigt werden und die schon geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden.
Sind die Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar?
Es ist durchaus möglich. Die Kosten für die Versicherung können als „allgemeine Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden. Diese werden jedoch nicht angerechnet, da Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen durch allgemeine Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.
Was versteht man unter dem Begriff Verhinderungspflege?
Wird ein Pflegebedürftiger von Familienmitgliedern gepflegt und fällt für eine bestimmte Zeit aus aufgrund von Krankheit oder Urlaub, dann können Sie die Verhinderungspflege beantragen.
Diese ist jedoch auf einen Zeitraum von maximal sechs Wochen beschränkt und hat die Übernahme der alltäglichen Pflegeleistungen durch eine externe Pflegevertretung, z. B. einen professionellen Pflegedienst oder durch andere Angehörige zur Folge.
Voraussetzungen und Pflegegrade
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, der Alterung der Bevölkerung sowie den wachsenden Kosten wird Pflege auch in Zukunft in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Es wird erwartet, dass in 20 Jahren sich der Anteil der Pflegebedürftigen um ca. 50 Prozent erhöht.
Der Begriff “Pflegebedürftigkeit” ist gesetzlich folgendermaßen festgelegt:
„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“
Ab dem 01.01.17 wird der Pflegegrad anhand der sechs folgenden Module festgestellt:
Modul 1: Mobilität
Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen
Modul 2: kognitve und kommunikative Fähigkeiten
Erkennen von Personen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnerung, Treffen von Entscheidungen, Verstehen von Informationen, Erkennen von Gefahren, Mitteilungen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligung am Gesprächen
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Beschädigen von Gegenständen, nächtliche Unruhe, Ängste, Wahnvorstellungen, agressives Verhalten, Depressionen, Antriebslosigkeit
Modul 4: Selbstversorgung
Essen, Trinken, An- und Auskleiden des Oberkörpers bzw. Unterkörpers, Duschen, Baden, Benutzen einer Toilette, Körperpflege
Modul 5: Bewältigung von und Umgang mit kranheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Anforderungen und Belastungen bezüglich Medikation, Injektion, Absaugen und Sauerstoffgabe
Anforderungen und Belastungen bezüglich Verbandswechsel und Wundversorgung, Arztbesuche, Erhalten einer Diät
Modul 6 : Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Interaktion und Kontaktpflege mit Personen, Vornehmen und Planen von Tätigkeiten
Ermittlung des Pflegegrades
Jedes Modul wird nach einem gesetzlich beschlossenen Verfahren gewertet. Je nach Ausmaß der Einschränkungen erhält der Pflegebedürftige einen Punktwert.
Dabei werden die einzelnen Module unterschiedlich gewichtet:
Modul 1 – Mobilität mit 10 Prozent,
Modul 2 und 3 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen (das Modul mit dem höchsten Wert wird berücksichtigt) mit 15 Prozent,
Modul 4 – Selbstversorgung mit 40 Prozent,
Modul 5 – Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent,
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.
Welcher Punktwert führt zu welchem Pflegegrad?
ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = Pflegegrad 1 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 2)
ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = Pflegegrad 2 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 3)
ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = Pflegegrad 3 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 4)
ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte = Pflegegrad 4 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 5)
ab 90 bis 100 Gesamtpunkte = Pflegegrad 5
Antragstellung
Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann man formlos beantragen, das heißt, die Antragstellung ist telefonisch, per E-Mail oder auch schriftlich zulässig. Trotzdem hat es durchaus Sinn den Antrag schriftlich zu stellen, damit Sie Unterlagen haben, falls es zu Abweichungen kommen sollte.
Wichtig ist, dass Pflegebedürftige die Leistungen erst vom Monat der Antragstellung erhalten und nicht für Monate davor. Es reicht, den Antrag am Monatsende zu stellen, um die vollständige Leistung für den Monat zu beziehen. Dies gilt nur, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits vorlag.
Der Antrag muss an die verantwortliche Pflegekasse zu richten. Diese ist bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Bedürftige versichert ist. Dies trifft auf alle gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise AOK, Barmer oder Betriebskrankenkassen oder auch für privat Versicherte zu. Bei den privaten Krankenkassen stellt diese auch den Ansprechpartner für die Pflegeversicherung dar.
Grundlegend ist, dass der Antragsteller, der Pflegebedürftige sein muss, nicht der Pflegende. Der Antrag wird dabei an die Pflegekasse beziehungsweise an die Adresse der Krankenkasse gestellt, die den Antrag dann weitergibt. Benutzen sie gegebenenfalls das, von der Krankenkasse angebotene Antragsformular. Zu empfehlen ist der Besuch des Pflegedienstes, da ein Gespräch besser geeignet ist, als schriftliche Vereinbarungen im Antrag. Für Leistungen nach §45a (demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen – auch als Pflegestufe Null bezeichnet) ist ein spezieller Antrag nicht notwendig. Dieser Fall muss der Gutachter von alleine beachten. Grundsätzlich lohnt es sich, einen Antrag zu stellen. Maßgeblich beim Antrag ist jedoch nur der Pflegebedarf im Bereich der Grundpflege und keine schweren Krankheiten.
Einstufung durch Gutachter
Das Pflegegutachten wird durch qualifizierte Pflegefachkräfte und in speziellen Begebenheiten von Ärzten und Ärztinnen des Medizinischen Dienstes ausgeführt. Diese kommen zu Ihnen nach Hause, damit sie sich ein Bild von Ihrem persönlichen Zustand machen können. Folglich stellen diese mithilfe der sechs Module Ihren Pflegegrad fest und welche Pflegeleistungen Sie daraufhin erhalten. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die Gutachter einen möglichst realistischen Eindruck von Ihrer Situation erhalten. Dabei empfiehlt es sich ein Pflegetagebuch zu führen und beim tatsächlichen Besuch nichts zu verharmlosen, damit die Person den benötigten Pflegegrad bekommt. Die Gutachter stellen nicht nur Ihren Hilfebedarf fest, sondern geben auch Hinweise für Maßnahmen einer Rehabilitation, zur Versorgung mit Hilfsmitteln und zur Verbesserung des Wohnumfelds. Das Gutachten basiert auf Richtlinien, die vom Bundesministerium für Gesundheit legitimiert worden sind. Damit die Gutachter und Gutachterinnen auf ein optimales Resultat kommen, sollten Sie neben dem Pflegetagebuch Informationen, Pflegedokumentationen und Arztberichte bereithalten.
Widerspruch und Klage
Widerspruch einlegen
Wenn der Gutachter der Pflegekasse das Resultat des Gutachten mitteilt, entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert den Pflegebedürftigen mit einem Bescheid. Sind Sie als Pflegebedürftiger mit der Einstufung des Pflegegrads nicht einverstanden, haben Sie innerhalb eines Monats Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Wichtig ist es, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Widerspruchsverfahren
In diesem Verfahren überprüft die Pflegekasse die Entscheidung wieder und wird ein Zweitgutachten einleiten. Anschließend erhalten Sie einen erneuten Besuch der Gutachter. Halten Sie auch dieses Mal alle benötigten Informationen bereit. Wenn Ihr Einwand akzeptiert wird, bekommen Sie einen positiven Bescheid, die Abhilfe. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, erlässt die Pflegekasse den Widerspruchsbescheid.
Klage beim Sozialgericht
Hat die Pflegekasse den Widerspruchsbescheid erlassen, können Sie als Pflegebedürftiger noch zum Sozialgericht gehen. Dabei müssen Sie wieder das Datum des Bescheids beachten, um die Klage zu versenden. Gerichtskosten fallen vor dem Sozialgericht nicht an. Wenn Sie das Verfahren gewinnen, dann werden die Anwaltskosten von der Pflegekasse gezahlt.
Das Pflegegeld wird Versicherten gewährt, die von ihren Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten von zu Hause aus gepflegt werden. Zusätzlich sollen Besuche von speziellen Pflegefachkräfte sichergestellt werden, damit der Versicherte einwandfrei versorgt werden kann.
Erhöhungen der Pflegesachleistungen (Pflegedienst) 2016, 2017, 2018 nach § 36 SGB XI:
Pflegestufe Neu Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III | Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 | 2016 – 468 € 1144 € 1612 € | 2017 125 € 689 € 1298 € 1612 € | 2018 125 € 689 € 1298 € 1612 € |
Erhöhungen des Pflegegeldes (z.B. Angehörige) 2016, 2017,2018 nach § 37 SGB XI :
Pflegesachleistungen
Bei Pflegesachleistungen werden dem Pflegebedürftigen ambulante Pflegedienste zur Verfügung gestellt. Diese rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Pflegestufe Neu Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III | Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 | 2016 – 244 € 458 € 728 € | 2017 Beratungsbesuche 316 € 545 € 728 € | 2018 Beratungsbesuche 316 € 545 € 728 € |
Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel wird von der Pflegekasse bis zu 40 Euro zur Verfügung gestellt. Dazu werden auch beispielsweise Betteinlagen oder Einmalhandschuhe gezählt. Pflegehilfsmittel sind generell Geräte und Sachmittel bezeichnet, ohne die die Pflege zu Hause nicht möglich wäre. Diese können die häusliche Pflege um einiges leichter machen und sorgen für ein selbstständigeres Leben bei Pflegebedürftigen.
Verhinderungspflege
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten die Pflegebedürftigen 1.612 Euro für Kosten einer benötigten Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen. Diese Leistungen kann man erhalten, wenn sich die private Pflegekraft im Urlaub befindet oder aufgrund von Krankheit nicht zur Verfügung steht.
50 Prozent der 1.612 Euro des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege können für Verhinderungspflege angerechnet werden. Dies ist nur gestattet, wenn man die Kurzzeitpflege ein Jahr nicht verwendet hat. Pflegebedürftigen des Pflegegrad 1 werden keine Leistungen für Verhinderungspflege bereitgestellt. Sie können aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro anrechnen lassen.
Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können 1.612 Euro für Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen beziehen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro anrechnen lassen.
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen
Bei Gründungen von Pflege-Wohngruppen werden einmalige Beträge zur Verfügung gestellt:
➨ Pflegegrad 1-5: 2.500 €/Person bzw. 10.000 €/Wohngruppe
Somit bekommen auch Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 entsprechende Leistungen. Übernimmt eine Person der Wohngruppe besondere organisatorische, betreuende oder gar hauswirtschaftliche Tätigkeiten wird ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro gewährt. Dieser steht Personen in allen Pflegegraden zu.
Umbaumaßnahmen des Wohnbereiches
Der Umbau einer Wohnung wird durch die Pflegeversicherung ab 2017 verstärkt bezuschusst, was vor allem im Pflegegrad 1 zu bemerken ist.
Bei einer Einzelperson werden im Pflegegrad 1-5 4.000 Euro gewährt. Wenn mehrere Antragsberechtigte zusammenwohnen bezuschusst die Pflegeversicherung mit 16.000 Euro. Hierzu zählt zum Beispiel auch der barrierefreie Badumbau oder die Integrierung eines Treppenlifts.
Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet die teilstationäre Pflege und findet zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung statt.
Die Leistungen für Tages-/Nachpflege können seit Januar 2015 zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden also nicht mehr angerechnet. Ab 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbeitrag dafür einsetzen.
Vollstationäre Pflege
Die Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim werden ab 2017 neu gestaffelt. Für Pflegebedürftige, die bereits eine anerkannte Pflegestufe haben, gilt der sogenannte Bestandschutz. Das bedeutet, dass sie durch die Pflegegrade nicht schlechter gestellt werden sofern der Eigenanteil ab Januar 2017 höher ist als noch im Jahr 2016. Dadurch erhalten Pflegebedürftige, die schon lange eine Pflegestufe haben nicht weniger Leistungen.
Neu ist auch, dass der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ein fester Betrag sein wird, der nicht durch eine Höherstufung im Pflegegrad erhöht wird.
Ambulanter Pflegedienst Regenbogen – Ungerstraße 1, 30451 Hannover – 0511 84958410
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