— Alles über

Pflegegrad

Pflegegrad
Voraussetzungen, Bewertung & Antragstellung in Niedersachsen

Gesetzlicher Rahmen & Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit gemäß §15 SGBXI liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen dauerhaft (mindestens 6 Monate) vorliegen und die alltäglichen Verrichtungen des täglichen Lebens nicht ohne Hilfe möglich sind. Angesichts der demografischen Entwicklung wird in Niedersachsen ein zunehmender Pflegebedarf erwartet – in den nächsten 20Jahren um rund 50% .

Pflegegrad – Kreisdiagramm

Pflegegrad – Gewichtung der einzelnen Module

Die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades erfolgt anhand von 65 Fragen, die in sechs Module unterteilt sind. Jedes Modul wird unterschiedlich stark gewichtet. Am meisten zählt die Selbstversorgung, gefolgt von der Behandlung/Therapie sowie weiteren Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Alltagsgestaltung.

  • Selbstversorgung
  • Behandlung/Therapie
  • Kognitiv/Verhalten
  • Alltagsgestaltung
  • Mobilität

Welcher Punktwert führt zu welchem Pflegegrad?

ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = Pflegegrad 1 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 2)

ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = Pflegegrad 2 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 3)

ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = Pflegegrad 3 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 4)

ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte = Pflegegrad 4 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 5)

ab 90 bis 100 Gesamtpunkte = Pflegegrad 5

Antragstellung & Begutachtung

Antrag: formlos möglich per Telefon, E-Mail oder Schriftform – empfohlen wird schriftlich für Dokumentationszwecke.
Wirkung: Leistungen werden ab Monat des Antrags gezahlt – nicht rückwirkend.
Gutachter: Der Medizinische Dienst (MDK / MDS) kommt nach Hause, bewertet anhand Module und prüft ggf. auch §45a (z.B. bei Demenz).
Vorbereitung: Pflegetagebuch, Arztberichte und relevanten Unterlagen bereitstellen – wichtig für korrekte Einstufung.

Widerspruch & Klageverfahren

Warum diese Informationen wichtig für Sie sind?