— Alles über
Pflegegrad
Pflegegrad
Voraussetzungen, Bewertung & Antragstellung in Niedersachsen
Gesetzlicher Rahmen & Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit gemäß §15 SGBXI liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen dauerhaft (mindestens 6 Monate) vorliegen und die alltäglichen Verrichtungen des täglichen Lebens nicht ohne Hilfe möglich sind. Angesichts der demografischen Entwicklung wird in Niedersachsen ein zunehmender Pflegebedarf erwartet – in den nächsten 20Jahren um rund 50% .
Pflegegrad – Gewichtung der einzelnen Module
Die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades erfolgt anhand von 65 Fragen, die in sechs Module unterteilt sind. Jedes Modul wird unterschiedlich stark gewichtet. Am meisten zählt die Selbstversorgung, gefolgt von der Behandlung/Therapie sowie weiteren Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Alltagsgestaltung.
- Selbstversorgung
- Behandlung/Therapie
- Kognitiv/Verhalten
- Alltagsgestaltung
- Mobilität
Welcher Punktwert führt zu welchem Pflegegrad?
ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = Pflegegrad 1 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 2)
ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = Pflegegrad 2 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 3)
ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = Pflegegrad 3 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 4)
ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte = Pflegegrad 4 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 5)
ab 90 bis 100 Gesamtpunkte = Pflegegrad 5
Antragstellung & Begutachtung
Antrag: formlos möglich per Telefon, E-Mail oder Schriftform – empfohlen wird schriftlich für Dokumentationszwecke.
Wirkung: Leistungen werden ab Monat des Antrags gezahlt – nicht rückwirkend.
Gutachter: Der Medizinische Dienst (MDK / MDS) kommt nach Hause, bewertet anhand Module und prüft ggf. auch §45a (z.B. bei Demenz).
Vorbereitung: Pflegetagebuch, Arztberichte und relevanten Unterlagen bereitstellen – wichtig für korrekte Einstufung.
Widerspruch & Klageverfahren
- Der Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats mit Einschreiben-Rückschein angefochten werden.
- Bei Ablehnung erfolgt ein Zweitgutachten durch die Kasse.
- Bei weiterem Widerspruch besteht die Möglichkeit, sozialgerichtlich zu klagen – ohne Gerichtskosten bei Erfolg.
Warum diese Informationen wichtig für Sie sind?
- Die korrekte Einstufung direkt beeinflusst Ihren Leistungsanspruch und Ihre finanzielle Sicherheit.
- Wir beraten Sie individuell zu Anträgen, sozialrechtlichen Aspekten und unterstützen Sie bei Widerspruchsverfahren.