— Ihre Pflege mit Herz in Hannover
Über uns
Menschlichkeit steht im Mittelpunkt!
Wir orientieren uns an einem humanistischen Menschenbild:
Jeder Mensch ist einzigartig – ein Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele. Für uns bedeutet Pflege nicht nur Unterstützung, sondern auch Würde, Respekt und echtes Mitgefühl.
Für alle Generationen und Kulturen!
Unsere Pflege richtet sich an alle Altersgruppen und Nationalitäten – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion. Denn für uns zählt vor allem eines: der Mensch.

Unsere Schwerpunkten
Wir pflegen und betreuen nach den gesetzlichen Richtlinien:
— 01
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Wir erbringen Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung im Rahmen der Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse – je nach Pflegegrad.
— 02
Leistungen der gesetzlichen & privaten Krankenkassen
Diese umfassen unter anderem Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Blutzuckerkontrollen. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung.
— 03
Bundessozialhilfegesetz (SGB XII)
Für Menschen, die keine oder nur eingeschränkte Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, kann Hilfe zur Pflege über das Sozialamt erfolgen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Oft gestellte Fragen
Zu Menschen mit offenem Herzen
Finanzexperten schätzen den Bedarf für eine gute und professionelle Pflege und haben eine Lücke herausgefunden, die neben der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung noch zu stopfen ist. Für eine häusliche Pflege durch Pflegekräfte könnten beispielsweise folgende Kosten im Monat anfallen:
In Pflegegrad 2 = 540 Euro
In Pflegegrad 3 = 1. 295 Euro
In Pflegegrad 4 oder 5 = 2.365 Euro
Ein anderer Aspekt, den Sie bei der Auswahl des geeigneten Tarifes dringend beachten sollten, sind die Vertragsbedingungen…
Mehr über PFLEGEGELD und PFLEGEGRAD
Da Sie für eine gute Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte in Zukunft viel Geld benötigen werden, ist es durchaus sinnvoll privat vorzusorgen, falls Sie beispielsweise keine Hilfe von Familienangehörigen oder Freunden erhalten werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur ein Teil der anfallenden Kosten. Den übrigen Teil müssen Versicherte selbst zahlen. Wenn Sie ein sicheres und ausreichendes Einkommen erhalten und ihre Ersparnisse oder Ihre Rente nicht noch für anfallenden Pflegekosten ausgeben, ist es zu empfehlen eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Versicherten zahlen pro Tag, an dem Sie pflegebedürftig sind einen beschlossenen Betrag. Wenn Sie nur eine geringe Rente und kein Vermögen besitzen, so hilft Ihnen das Sozialamt. Die Behörde wird dann versuchen, das Geld von Ihren Kindern zurückzuerhalten.
Die Pflegebedürftigkeit richtet sich ab 2017 nicht mehr an der benötigten Zeit für die Pflege, sondern wie selbstständig ein Mensch noch in seinem alltäglichen Leben ist. Dabei werden beispielsweise folgende Fragen gestellt: Kann der Mensch alleine aufstehen, sich waschen und seinen Tagesablauf alleine planen und ausführen. Ein Gutachter legt mithilfe von 64 Kriterien und sechs Modulen fest, wie viel Hilfe ein Mensch in seinem Alltag braucht. Statt der bisher bekannten Pflegestufen 0 bis III, wird es Pflegegrade 1 bis 5 geben, die jeweils unterschiedliche Leistungen für den Pflegebedürftigen enthalten.
Das neue gesetzlich vorgegebene Schema beachtet neben den körperlichen zudem auch psychische Beeinträchtigungen, welche von großer Bedeutung ist. Das alte Modell hat sich zunehmend auf die physischen Einschränkungen einer Person konzentriert. Dabei haben zum Beispiel demenzerkrankte Menschen meistens keine oder eine nur sehr niedrige Pflegestufe erhalten.
Nein, da die Umstellung auf die Pflegegrade automatisch abläuft. Die Pflegekassen werden die pflegebedürftigen Versicherten in das neue System übertragen. Sie sollten bis Dezember Informationen über Ihren neuen Pflegegrad erhalten.
Da die monatlichen Tarife günstiger sind im jungen Eintrittsalter, können Sie schon im frühen Alter eine Pflegeversicherung abschließen. Außerdem ist es unproblematischer aufgrund Ihres besseren Gesundheitszustands im jungen Alter.
Eine Pflegeperson ist eine Fachkraft, die pflegebedürftige Menschen mindestens 14 Stunden pro Woche bei der jeweiligen Person zu Hause pflegt, ohne diese finanziell auszunutzen.
Diese 14 Stunden können mittlerweile auf mehrere Pflegebedürftige und nicht nur eine Person aufgeteilt werden.
Der Versicherungsvertrag einer privaten Pflegezusatzversicherung wird unbefristet abgeschlossen, viele Gesellschaften haben jedoch eine Mindestvertragsdauer. Kündigen könne Sie beispielsweise, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu steigern. Wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben machen, kann der Vertrag vom Versicherer gekündigt werden und die schon geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden.
Es ist durchaus möglich. Die Kosten für die Versicherung können als „allgemeine Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden. Diese werden jedoch nicht angerechnet, da Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen durch allgemeine Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.
Wird ein Pflegebedürftiger von Familienmitgliedern gepflegt und fällt für eine bestimmte Zeit aus aufgrund von Krankheit oder Urlaub, dann können Sie die Verhinderungspflege beantragen.
Diese ist jedoch auf einen Zeitraum von maximal sechs Wochen beschränkt und hat die Übernahme der alltäglichen Pflegeleistungen durch eine externe Pflegevertretung, z. B. einen professionellen Pflegedienst oder durch andere Angehörige zur Folge.
Pflege dort, wo Sie sich wohlfühlen
Von unserem Standort aus organisieren wir Einsätze in ganz Hannover und Umgebung. Unser Ziel: Pflege auf höchstem Niveau – für maximale Kundenzufriedenheit und Lebensqualität in Ihrer gewohnten Umgebung.