— Alles über
Pflegegeld
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad (2–5) besitzen und regelmäßig durch Pflegefachkräfte beraten werden (§37 Abs.3 SGBXI).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, aber einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131€.

Pflegegeld & Pflegesachleistungen - gültig ab 01.01.2025 gemäß § 36, § 37 SGB XI:
Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5% erhöht. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige als auch die Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste. Die untenstehende Tabelle zeigt die aktuellen monatlichen Beträge nach Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegegeld Angehörige | Sachleistungen |
---|---|---|
1 | 0 € | 0 € |
2 | 347 € | 796 € |
3 | 595 € | 1.497 € |
4 | 800 € | 1.859 € |
5 | 995 € | 2.095 € |
Pflegevertretung und Teilstationäre Pflege
— 01
Verhinderungspflege
Wenn die private Pflegeperson verhindert ist (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse 1685€ pro Jahr für eine Ersatzpflege (max. 6 Wochen). Zusätzlich ist eine Aufstockung bis zu 2528€ möglich, wenn bereits Kurzzeitpflege genutzt wurde.
— 02
Kurzzeitpflege
Pflegegrade 2–5 haben Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen im Jahr mit einem Budget von 1854€. Pflegegrad1 kann stattdessen den Entlastungsbetrag (125€) nutzen.
— 03
Tages- & Nachtpflege (teilweise teilstationär)
Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen genutzt werden (ab Pflegegrad2). Pflegegrad1 nutzt den Ent-lastungsbetrag.
Zusätzliche Leistungen für das Wohnumfeld und die Organisation
— 01
Pflege-Wohngruppen
(Ambulant betreute Wohngemeinschaften)
Pflegebedürftige Menschen können gemeinsam in sogenannten Pflege-Wohngruppen wohnen – das sind betreute Wohngemeinschaften, in denen mehrere pflegebedürftige Personen zusammenleben und durch ambulante Pflegedienste betreut werden.
Förderung (Stand 2025):
- Einmaliger Zuschuss von 2.500 € pro Person
- Maximal 10.000 € pro Wohngruppe zur Gründung
Diese Leistung gilt für Pflegegrad 1 bis 5.
— 02
Wohnraumanpassung
(Barrierefreier Umbau der Wohnung)
Um das selbstständige Leben zu Hause zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen, unterstützt die Pflegekasse bauliche Maßnahmen – z.B. den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers.
Zuschüsse (Stand 2025):
- Bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person
- Maximal 16.000 € pro Haushalt, wenn mehrere Anspruchsberechtigte dort leben
Gilt für Pflegegrad 1 bis 5.
— 03
Wohngruppenzuschlag & Organisation
Wenn in der Pflege-Wohngruppe eine Person bestimmte organisatorische, hauswirtschaftliche oder betreuende Aufgaben übernimmt (z.B. Koordination von Terminen oder Versorgung), zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Wohngruppenzuschlag.
Förderung (Stand 2025):
- 214 € monatlich als Wohngruppenzuschlag
- Für alle Pflegegrade 1 bis 5
- Voraussetzung: Die Wohngruppe erfüllt bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen